Auf Sylt bis 15. Juli
Leinenpflicht für alle Hunde!
Foto: pixabay Hunde müssen bis einschließlich 15. Juli auf Sylt angeleint sein. Dies dient nicht nur dem Schutz von Schafen, sondern auch von brütenden Vögeln.Insel Sylt. Hunde sind die besten Freunde des Menschen. Sie sind treu, verspielt und gern gesehene Begleiter im Urlaub. Vor allem auf großen Wiesen und anderen freien Flächen lassen Hundebesitzer ihre flauschigen Vierbeiner gerne mal frei laufen – doch das kann schnell zur Gefahr für andere Tiere werden! So hat sich Ende April auf Sylt ein tragischer Vorfall ereignet: Der Husky-Mischling einer Touristin attackierte und tötete ein drei Wochen altes Lamm, das am Lister Mövenbergdeich, mitten in einem Naturschutzgebiet, weidete. Zwar war der Hund angeleint, jedoch nicht an der kurzen Leine, wie in diesem Bereich vorgeschrieben, so dass es ihm ein Leichtes war, sich von seiner Besitzerin loszureißen. Der Vorfall hat erneut und wiedermal eine Diskussion zum Thema Leinenpflicht ausgelöst.
Dass man auf Sylt freilaufenden Schafen begegnet, ist keine Seltenheit, jedoch sind diese Tiere nicht die einzigen, die gefährdet sind, einem Hundeangriff zum Opfer zu fallen. Denn am 1. April hat die Brut- und Setzzeit begonnen, mit der auch die Leinenpflicht für Hunde auf Freiflächen und in Wäldern einhergeht, und zwar bis einschließlich 15. Juli. Freilaufende Hunde, selbst wenn diese nur spielen wollen, können brütende Vögel aufschrecken und zur Flucht zwingen, so dass die Eier zurückbleiben und die Küken sterben. Auch junge Feldhasen, Rehkitze und Küken der heimischen Bodenbrüter sind in den ersten Lebenswochen besonders vielen Gefahren ausgesetzt, da sie bei Bedrohungen reglos verharren und nicht flüchten.
Für die Sicherheit und den Erhalt der Wildtiere ist es also von essentieller Bedeutung, dass sich Hundehalter an die Vorschriften halten. Bei Verstoß gegen die Regelungen können Bußgelder zwischen 30 und 2.500 Euro anfallen. Stirbt ein Tier durch die Fahrlässigkeit der Hundehalter, stellt dies eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar. Jagt und reißt der Hund ein Tier, kann das den Halter bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten.
Die Regelungen für die Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit stehen in einem Landesgesetz, jedoch können Städte und Kommunen auch eigene Regeln aufstellen, die ganzjährig gelten können.
So hat auch die Insel Sylt eigene Regeln. Wer auf der Insel Urlaub mit Vierbeiner machen möchte, kann vor allem Hundestrände ausnutzen, damit sich die Tiere ordentlich austoben können, Die Leinenpflicht gilt beispielsweise in ganz List, am Campingplatz in Wenningstedt und beispielsweise am Hundestrand in Kampen. Selbstverständlich muss auch auf Sylt die Leinenpflicht von April bis Juli auf allen freien Flächen und in Waldgebieten eingehalten werden.
Geschrieben von: Sophie Otto / veröffentlicht am: 14.05.2024