Maske auch hinter Plexiglas
Strengere Regeln im Einzelhandel
Foto: ohInsel Sylt. Für Beschäftigte im Einzelhandel, die hinter Plexiglas-Trennwänden arbeiten, gilt jetzt ebenfalls die Maskenpflicht. Das teilt der Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) mit. „Die bisherige Regelung, wonach das Personal von der Maskenpflicht befreit ist, wenn dieses beispielsweise durch eine Trenn- und Schutzwand vor einer möglichen Tröpfchen- und Aerosolübertragung durch Kunden geschützt ist, wird gestrichen“, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Wegen der hohen Übertragbarkeit der Omikron-Variante sei die Ausnahmeregelung nicht mehr möglich. Die Trennwände könnten natürlich bestehen bleiben. Das Personal müsse jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Die Mund-Nasen-Bedeckung ist ab dem Betreten der Verkaufsfläche und während des gesamten Aufenthalts in Verkaufsstellen zu tragen. Auch für Kunden gilt die bisherige Ausnahme vom Maskentragen nicht mehr. Hiervon war die Umkleidekabine erfasst.“
Diese Änderung gilt seit dem vergangenen Mittwoch – sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kunden, die bislang hinter entsprechenden Barrieren vom Tragen der Maske befreit waren. Soweit die bisherige Regelung in den jeweiligen Hygienekonzepten der einzelnen Häuser enthalten ist oder die Kunden zum Beispiel in Umkleidekabinen auf die bisher geltende Erleichterung hingewiesen wurden, müssten diese Hinweise entsprechend der neuen, jetzt strengeren Verordnung geändert werden.
Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 13.01.2022