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Nutzen Sie Ihre Freiheit!

Bürger zur Kommunalwahl aufgerufen

Foto: pixabay An diesem Sonntag dürfen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Vertreter die Politik in den Gemeinden mitgestalten.

Insel Sylt. Schleswig-Holstein hat am Sonntag die Wahl! Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in den 1.080 Gemeinden, elf Kreisen und vier kreisfreien Städten ihre Vertreter in die Parlamente. Wie wichtig Wahlen sind, sollte jedem Bürger klar sein. Wahlen sind die wichtigste und einfachste Mitwirkungsmöglichkeit in einer Demokratie. Dass dieses Recht nicht selbstverständlich ist, zeigt ein Blick in andere Länder, in denen das Wahlrecht beschränkt ist – oder nicht existiert.
Doch ein Blick in die Statistik zeigt: Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist in den vergangenen Jahren gesunken. 1974 haben sich noch rund 79 Prozent der Wahlberechtigten an der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein beteiligt. 2018 waren es nur noch rund 47 Prozent. Eine Demokratie kann nur dauerhaft Bestand haben, wenn sich viele Bürger beteiligen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen, Gewerbesteuer, Radwege oder die Ausstattung von Kitas: Kommunalpolitik beschäftigt sich mit den Themen, die die Menschen vor Ort direkt betreffen. Die Politik entscheidet heute über viele Themen der Zukunft. Wer nicht wählt, verzichtet darauf, diese aktiv mitzugestalten.
Niemand ist gezwungen, zur Wahl zu gehen – es ist Ihre Freiheit! Nutzen Sie diese!
Die Sylter Zeitung erklärt die wichtigsten Fakten zur Wahl:

Wie viele Stimmen habe ich?
In der Gemeinde Sylt gibt es 12.788 Wahlberechtigte. In List sind es 1.298, in Kampen 466, in Wenningstedt-Braderup 1.303 und in Hörnum 804. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreter im Wahlkreis zu wählen sind. Die Gemeinde Sylt ist in zwölf Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis kann eine Stimme abgegeben werden. Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern bilden jeweils einen Wahlkreis. Je nach Größe der Gemeinde sind vier bis sieben Vertreter zu wählen:

• Wenningstedt-Braderup: sieben Stimmen
• Hörnum: sechs Stimmen
• Kampen: fünf Stimmen
• List: sieben Stimmen
Für einen Bewerber darf nur eine Stimme abgegeben werden. Die möglichen Stimmen können auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Wie viele Kreuze höchstens gemacht werden dürfen, steht auf dem Stimmzettel. Pro Wahllokal sind sechs bis acht Wahlhelfer im Einsatz – insgesamt 120 Personen.

Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?
Wer mindestens 16 Jahre alt, deutscher Staatsbürger ist und seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein hat, darf wählen. Wahlgebiet ist der jeweilige Wohnort für die Gemeindewahl. Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben. Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?
Eine 5-Prozent-Sperrklausel gibt es bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht.

Wer organisiert die Kommunalwahl?
Die Organisation im Wahllokal übernimmt der Wahlvorstand. Dieser besteht in der
Regel aus bis zu zehn Personen, die dafür sorgen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Mitarbeit im Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme alle Wahlberechtigten grundsätzlich verpflichtet sind. Insgesamt werden am Wahltag in Schleswig-Holstein rund 21.000 Wahlhelfer benötigt. Gemeindewahlleiter der Gemeinde ist Bürgermeister Nikolas Häckel.

Bis wann ist eine Briefwahl noch möglich?
Noch bis kommenden Freitag, 12. Mai, 12 Uhr kann man die Briefwahlunterlagen direkt beim Bürgerservice der Inselverwaltung, Bahnweg 20, abholen. Dazu muss der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Damit die Briefe auch rechtzeitig ankommen, sollten sie spätestens drei Tage vor dem Wahltermin eingeworfen werden. Eine Alternative ist, die Briefe direkt bei der Inselverwaltung, Bahnweg 20 oder Andreas-Nielsen-Straße 1 einzuwerfen. Wer am Wahltag erst abgeben möchte, muss die Unterlagen bis 18 Uhr im angegebenen Wahlbezirk abgeben. Gleichzeitig mit der Kommunalwahl findet auch die Wahl für den Kreistag statt. Wahlberechtigte haben im Rahmen der Kreiswahl eine Stimme.

Wer darf den Kreistag wählen?
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie mit einer Staatsangehörigkeit eines der anderen Länder der Europäischen Union,
• die mindestens 16 Jahre alt sind sowie
• seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben.

Wann gibt es Ergebnisse aus beiden Wahlen?
Ab 18 Uhr findet die Auszählung der Stimmen statt. Traditionell werden die Stimmen der Kreiswahl zuerst gezählt. Danach folgen die Gemeindewahlen.
Das schleswig-holsteinische Innenministerium stellt in der Wahlnacht ein Landesergebnis zusammen und veröffentlicht es unter www.kommunalwahlen-sh.de


Geschrieben von: Nicole Lütke / veröffentlicht am: 09.05.2023
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