Nach der Klage der Gemeinde Sylt gegen Raumordnerischen Vertrag
Entsetzen über die Arroganz
Foto: hwi Auf dem Gelände der früheren Marineversorgungsschule in List soll neuer Dauerwohnraum für Sylter entstehen.Westerland/Schleswig.(ros) Der Streit um die Schaffung von Dauerwohnraum auf der Insel hat eine neue Dimension erreicht: Die Gemeinde Sylt hat gegen den gerade erst geschlossenen Raumordnerischen Vertrag (ROV), der die gemeinsame Wohnraumentwicklung auf der Insel regeln soll, Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Mit einem Eilantrag auf eine Einstweilige Verfügung will die Gemeinde Sylt das Inkrafttreten des ROVs verhindern. Hintergrund: Die Sylter Amtsgemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum hatten am 18. Dezember mit dem Land Schleswig-Holstein den ROV geschlossen – die Gemeinde Sylt lehnt diesen ab.
Die Bürgermeisterin von Wenningstedt-Braderup, Katrin Fifeik, ist „entsetzt über die Arroganz“, mit der die Politik der Gemeinde Sylt gegen die Amtsgemeinden vorgeht: „Das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sylt ist zu hundert Prozent erloschen“, resümierte sie im Gespräch mit der „Sylter Zeitung“. Die Folgen seien noch nicht absehbar. Aber noch geht sie davon aus, dass der Vertrag seine Gültigkeit hat: „Wir Amtsbürgermeister sind uns einig. Wir haben den Vertrag unterschrieben, der damit in Kraft getreten ist. Wir sind stolz darauf, dass wir für unsere Gemeinden Dauerwohnraum schaffen können.“ Bisher hat das Gericht nicht über den Eilantrag entschieden, was im Laufe des Januars geschehen soll. Der Raumordnerische Vertrag soll Ausnahmen vom bestehenden Landesentwicklungsplan ermöglichen.
Der Landesentwicklungsplan begrenzt den Wohnungsneubau für die Gemeinden bis zum Jahr 2030 auf zehn Prozent des bereits bestehenden Wohnungsbestandes. Der unlängst geschlossene Vertrag zwischen den Amtsgemeinden und dem Land Schleswig-Holstein soll ermöglichen, dass auch darüber hinaus gebaut werden kann. Dabei geht es um die Schaffung von Dauerwohnraum für Einheimische. List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum bekommen nach diesem Vertrag die Möglichkeit, deutlich mehr Dauerwohnraum zu schaffen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt hat im Gegensatz zu den Amtsgemeinden den Vertrag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht in Schleswig wird im Laufe des Januars 2021 über den Eilantrag entscheiden, teilte Sprecher Klaus-Martin Meyer auf Anfrage unserer Zeitung mit. Gibt das Gericht dem Antrag statt, könne gegen den Bescheid geklagt werden. Dann könnte im weiteren Verlauf ein Hauptverfahren in der Sache eröffnet werden. Die Entscheidungsfindung des Gerichts in dieser Angelegenheit werde laut Gerichtssprecher dann mindestens ein Jahr dauern, weil viele Parteien gefragt werden müssten.
/ veröffentlicht am: 01.01.2021