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Inselverwaltung weist auf Pflichten hin

Schnee bis 7 Uhr räumen

Foto: wwi

Insel Sylt.(red) Die Inselverwaltung bittet Grundstückseigentümer in diesen Tagen dringend darum, auf Gehwegen und begehbaren Seitenstreifen Schnee und Schmutz zu entfernen. Zwischen 7 und 20 Uhr müssen Anlieger in der Gemeinde Sylt und im Amt Landschaft Sylt die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Metern frei von Schnee und Eis halten. Die Reinigung sollte nach dem Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen von Glätte beginnen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen sollte auf besondere klimatische Ausnahmefälle, zum Beispiel Eisregen, begrenzt werden. Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Andere Verkehrsteilnehmer sollten hierdurch allerdings nicht gefährdet oder behindert werden. Auch dürfen Schnee und Eis nicht von Grundstücken auf den Gehweg und/oder auf die Fahrbahn geschafft werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind ebenfalls freizuhalten. Fragen zum Thema werden von der Verwaltung unter der Telefonnummer 04651 851555 gerne beantwortet.


/ veröffentlicht am: 04.02.2021
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