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Straßenausbaubeitragssatzung in der Kritik

Sylter als finanzieller Rettungsanker?

Foto: Archiv Schlimmer als in der sterbenden DDR des Jahres 1989: Der Zustand der Straßen in der Gemeinde Sylt, hier in Keitum, ist völlig inakzeptabel. Aber wer soll die Straßensanierung am Ende bezahlen?

Insel Sylt. Es ist nichts Neues: Die Straßen auf Sylt sind marode. Seit dem Bauboom Mitte der 90-er Jahre wurden auch die Anliegerstraßen immer mehr ins öffentliche Verkehrsinfrastrukturnetz einbezogen. Tonnenschwere Baufahrzeuge und das öffentliche Nutzungsrecht hunderttausender Feriengäste bei gleichbleibender Verkehrsinfrastruktur haben für einen wachsenden Sanierungsstau gesorgt. „Auch im Zuge von Baumaßnahmen für die Allgemeinheit, zum Beispiel für den Küstenschutz, verursachte der Schwerlastverkehr teils schwere Schäden. Unsere Straßen sind öffentliche Güter. Dafür sollte eine Gemeinde Rücklagen schaffen, um die notwendige Infrastruktur zu erhalten“, so Sönke Andersen und Torben Uekermann, die Initiatoren zur „Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB)“.

„Stattdessen werden die letzten verbliebenen Einheimischen als finanzieller Rettungsanker genutzt.“
In der Gemeinde Sylt gilt weiterhin eine SAB. Diese anzuwenden oder abzuschaffen, obliegt der Hoheit der Gemeindevertretung. Der Großteil dieser Kosten (oft sind es 75 Prozent) wird den Anliegern berechnet. 25 Prozent zahlt die Gemeinde. „Eine Herausforderung von mehreren tausend Euro bis zu sechsstelligen Summen können Bürger in ein und derselben Straße treffen“, so die Initiatoren.
Im Mai hatten sie in diesem Zuge zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die von zahlreichen Einheimischen besucht wurde – kein Stuhl blieb frei. „In Schleswig-Holstein haben 88 Prozent aller Gemeinden andere Wege gefunden, den kommunalen Straßenbau zu finanzieren“, erklärte Andersen. „Obwohl wir im Vergleich zu diesen Gemeinden eine überragende Finanzausstattung haben, wird vom Bürger erwartet, Rücklagen für Maßnahmen im Eigentum der Gemeinde zu schaffen. Doch die privaten Rücklagen sollten der Eigenversorgung dienen, zur Gebäudeinstandhaltung oder wenn beispielsweise ein Familienmitglied pflegebedürftig werden sollte. Wir haben die Verunsicherung der Bürger mitbekommen, und diese Verunsicherung kennen wir auch aus eigener Erfahrung.“
Man bekomme keine Infos von Seiten der Gemeinde, hörte man in der Runde. „Aus diesem Grunde hatten wir uns angeboten, den Sylter Bürgern Grundsätze für die Bezeichnung einer Straßenerschließung, -sanierung, Reparaturen und sonstige Fragen zum Thema zu beantworten, so gut es geht. Leider gibt es trotz unserer Bemühungen keine Kommunikation, weder mit den Initiatoren, noch mit den Anliegern“, führte Andersen aus. Schriftlich gestellte Anfragen blieben bislang unbeantwortet. Eine der Fragestellungen beträfe die nicht unerheblichen jährlichen Zuwendungen des Landes nach „Paragraf 10 kommunalen Finanzausgleich (FAG)“, zur Verwendung der Gemeindestraßen: „Wir haben nachgefragt, wofür die angesprochenen Gelder verwendet worden sind und bekamen lediglich zur Antwort, sie seien nicht zweckgebunden“, berichtet die Interessengemeinschaft. „Die Gemeinde hat sich des Themas zwar angenommen und die Inselverwaltung zur Transparenz aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die Verwaltung bislang aber nicht vollständig nachgekommen.“
Sönke Andersen und Torben Uekermann geben sich damit nicht zufrieden. Sie setzen sich weiter dafür ein, dass die Kosten für die Sylter Verkehrsinfrastruktur keinen Einheimischen mit Grundbesitz in finanzielle Not bringt. „Woanders klappt es ja auch“, betonen sie. „Wir wollen Gerechtigkeit über den Hindenburgdamm hinaus.“

Weitere Infos unter:
www.strassenausbau-sylt.de
Sönke Andersen ist auf seiner Mail-Adresse s.f.andersen@t-online.de erreichbar.


Geschrieben von: Bettina Dethloff / veröffentlicht am: 12.06.2024
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